Stand: 17.09.2021 für den 26.09.2021
Gemäß den Bestimmungen der 14. BayIfSMV
Abstandsregel: In der Aula der Schule sowie im Bereich vor dem Schuleingang ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten.
Maskenpflicht: Im Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Maskenpflicht befreit sind.
Ablaufregeln: Jegliche Personenansammlung (Traubenbildung) ist zu vermeiden (besonders im Eingangsbereich). Die Einbahnregelung ist einzuhalten.
Lüftung: Die Aula ist regelmäßig zu lüften. Als Anhalt gilt: Lüftung alle 20 Minuten.