Schutz- und Hygienekonzept

Stand: 17.09.2021 für den 26.09.2021

Gemäß den Bestimmungen der 14. BayIfSMV

 

Abstandsregel: In der Aula der Schule sowie im Bereich vor dem Schuleingang ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten.

 

Maskenpflicht: Im Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Maskenpflicht befreit sind.

 

Ablaufregeln: Jegliche Personenansammlung (Traubenbildung) ist zu vermeiden (besonders im Eingangsbereich). Die Einbahnregelung ist einzuhalten.

 

Lüftung: Die Aula ist regelmäßig zu lüften. Als Anhalt gilt: Lüftung alle 20 Minuten.

 

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